Zulässigkeit von Werbeblockern
01. Juli 2004
Der
BGH hat eine Klage des Fernsehsenders RTL gegen ein Unternehmen, das ein
Produkt vermarktet, das einen sog. Werbeblocker enthält („Fernsehfee“),
abgewiesen. Mit dieser Funktion kann der Zuschauer, wenn er dies wünscht,
„Werbeinseln“ aus dem laufenden Programm ausblenden und automatisch auf ein
anderes werbefreies Programm umschalten. Der Fernsehsender hatte geltend
gemacht, dass diese Funktion eine unlautere Wettbewerbsbehinderung darstellen
würde. Der BGH verneint dies, weil es letztlich der Zuschauer selbst in der
Hand habe, ob er diese Funktion nutzt oder nicht; im übrigen wäre das
Fernsehunternehmen auch nicht in seinem verfassungsrechtlichen Schutz als
Fernsehsendeunternehmen betroffen. Interessant ist dieses Urteil gerade auch
deshalb, weil in zunehmendem Maß digitalisierte und Internet-basierte Services
die Ausblendung von Werbung möglich machen werden.
Dr. Florian von Baum veröffentlicht eine Zusammenfassung des Urteils des BHG vom 24.06.2004 in "IT-Business Day".
www.it-business.de
Publikation: IT-Business.net
Fachgebiet:
Business & Technology Transactions